Pressemitteilung
Mehr Offenheit und Bürgerbeteiligung bei Krankenhäuser
Die Bürger und Medien sollen künftig umfassender und genauer über Beschlüsse des Aufsichtsrates der Krankenhäuser informiert werden. Dies haben jetzt die Kreisräte der ödp zur nächsten Kreistagssitzung im März beantragt.
Bereits seit längerer Zeit ist den Kreisräten der ödp der "geheim tagende Aufsichtsrat" der Krankenhäuser sowie die Verschwiegenheitspflicht der Kreisräte gegenüber Bürgern und nicht im Aufsichtsrat vertretenen Kreisräten ein Dorn im Auge. Weil die Beratungen und Beschlüsse hinter "verschlossenen Türen" erfolgen, werden nach Auffassung der Öko-Demokraten die Bürgerinnen und Bürger "auf dem Weg der Entscheidungsfindung" nicht mehr mitgenommen – obwohl es sich dabei um einen "ganz entscheidenden Aufgabenbereich des Landkreises" handle: "Demokratie lebt jedoch nicht vom Verkünden von Beschlüssen, sondern gerade davon, dass die Bürger bei dem sicherlich oft nicht einfachen Weg der Entscheidungsfindung miteingebunden werden" argumentiert ödp-Kreisrat Sepp Rettenbeck in dem Antrag an den Kreistag. Deshalb könne sich die Öffentlichkeit auch nur schwer ein Urteil über die gefassten Beschlüsse bilden. Öffentlichkeit sei aber "die Grundlage der Demokratie schlechthin" und weiter heißt es in dem Antrag der ödp: "Wenn Steuergelder eingesetzt werden, darf man sich der Kontrolle durch Öffentlichkeit, Medien und Kreistag nicht entziehen". Außerdem komme gerade die "viel beschworene Bürgernähe entschieden zu kurz".
Gerade in der Dezember-Sitzung des Kreistages sei dieser Missstand überaus deutlich geworden, bei der nicht nur die Bürger, sondern sogar die gewählten Kreisräte über wichtige Dinge nicht informiert worden seien: "Dabei ist gerade der Kreistag das oberste Organ des Landkreises. Wenn Kreisräte mit dem Argument der Verschwiegenheitspflicht nicht informiert werden dürfen, stellt dies die Dinge geradezu auf den Kopf" führt Sepp Rettenbeck in seiner Antragsbegründung an.
Als Konsequenz dieser "Missstände" fordern die ödp-Kreisräte, dass die bisherige Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder aufgehoben wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gelten, die zum Wohl der Krankenhäus gGmbH zwingend der Verschwiegenheit bedürfen". Außerdem solle den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden. Sepp Rettenbeck: "Dies ermöglicht Kreisräten, Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Debatte und den Medien zumindest die gezielte Nachfrage und Recherche, auch wenn die Sitzungen des Aufsichtsrates der Krankenhäuser dem GmbH-Gesetz entsprechend leider nichtöffentlich bleiben müssen".