Pressemitteilung
ÖDP fordert Moratorium beim Netzausbau
Ausbau von 220-kV-Leitungen auf 380 kV
Auch zwei Leitungen im Landkreis betroffen - Verlust von Lebensqualität
Rottal-Inn. Beim Ausbau des Stromnetzes in Deutschland ist auch der Landkreis Rottal-Inn mit zwei Trassen betroffen: Die ÖDP-Kreistagsfraktion fordert jetzt mit einem Resolutionsantrag ein ein- bis zweijähriges Moratorium.
Im Landkreis sollen die beiden 220-kV-Leitungen von Pleinting nach Simbach/Inn bzw. Altheim bei Landshut nach Simbach/Inn auf 380 kV ausgebaut werden. Während sich die Trasse von Pleinting nach Simbach/Inn derzeit noch im Planungsstadium befinde, sei der Ausbau von Altheim nach Simbach/Inn durch die Festlegung im Bedarfsplangesetz bereits beschlossen: Schon in der Vergangenheit hat es bei dieser Trasse in und um Simbach/Inn bereits erhebliche Diskussionen gegeben, „auch wenn man sich dort zwischenzeitlich auf eine Trasse geeinigt hat, heißt dies noch lange nicht, dass man sich in Simbach/Inn in dieser Frage einig ist“ so ÖDP-Kreisrat Albert Madl. Zudem weist die ÖDP-Fraktion darauf hin, dass es derzeit bezüglich dieser Trasse vor allem in Tann und Wurmannsquick „erhebliche Diskussionen und Widerstände gibt“. Sauer stößt der ÖDP-Fraktion die Tatsache auf, dass einerseits in der offiziellen Diskussion ständig davon gesprochen werde, dass der Ausbau im Zuge der Energiewende notwendig sei, andererseits belege ein Papier der europäischen Stromkonzerne aus dem Jahre 2004, dass schon damals der Ausbau der 220-kV-Leitung von Landshut nach Simbach/Inn beschlossen wurde: „Offensichtlich geht es beim Ausbau der Leitung darum, einen europäischen Strombinnenmarkt zu schaffen, der für große Stromkonzerne renditeträchtig attraktiv ist“ schreibt Sepp Rettenbeck in der Antragsbegründung. Die ÖDP-Fraktion hält auch vor dem Hintergrund der Debatten beim Ausbau der Gleichstromtrassen ein Moratorium beim Leitungsausbau für zwingend erforderlich. Nach Ansicht der ÖDP benötige die Energiewende zuerst erst Konzept, bei dem neben dem Aufbau einer dezentralen Energieversorgung, Energieeinsparung und Energiespeicherung höchste Priorität haben müssten. „Ein möglicher bzw. bereits vom Bundestag beschlossener Ausbau des Stromnetzes bringt in unserem Landkreis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine verminderte Lebensqualität. Unsere Heimat und Landschaft wird weiter verschandelt – von möglichen weiteren gesundheitlichen Belastungen durch elektromagnetische Strahlungen ganz zu schweigen“ heißt es weiter in der Antragsbegründung. Deshalb fordern die ÖDP-Kreisräte mit dem Resolutionsantrag nicht nur ein Moratorium, sondern auch die Zeit für ein energiepolitisches Gesamtkonzept mit den Prämissen dezentrale Stromerzeugung, Energieeinsparung, Energiespeicherung und die Umstellung auf erneuerbare Stromerzeugung zu nutzen. Mit dem entsprechenden Antrag und Anliegen soll sich der Kreistag an die örtlichen Bundestagsabgeordneten Max Straubinger und Florian Pronold sowie an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.
ANTRAG an das Landratsamt, Herrn Landrat Michael Fahmüller, 06.11.2014:
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen der ÖDP-Fraktion bitte ich Sie folgenden Resolutionsantrag dem Kreistag zu seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Antrag
Der Landkreis Rottal-Inn fordert von der Bundesregierung bzw. dem Bundestag ein ein- bis zweijähriges Moratorium beim Ausbau des Stromnetzes in Deutschland. Die Zeit des Moratoriums ist für ein energiepolitisches Gesamtkonzept zu nutzen. Dabei müsse einer dezentralen Stromerzeugung, der Energieeinsparung, der Energiespeicherung sowie der Umstellung auf erneuerbare Stromerzeugung Vorrang eingeräumt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Antrag an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sowie an die örtlichen Abgeordneten Max Straubinger und Florian Pronold zu wenden.
Begründung
Der Bundestag hat durch das Bundesbedarfsplangesetz einen erheblichen Ausbau des Stromnetzes in Deutschland beschlossen. Auch der Landkreis Rottal-Inn ist dadurch betroffen: Während es für die Aufrüstung der bestehenden 220-kV-Leitung von Pleinting nach Simbach/Inn zwar Planungen gibt, aber noch nicht Teil des Gesetzes ist, so ist für den Ausbau der 220-kV-Leitung von Altheim nach Simbach/Inn durch die Festlegung im Bundesbedarfsplangesetz bereits die gesetzliche Grundlage für den Ausbau beschlossen. Entsprechend laufen auch bereits Raumordnungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren für den Ausbau dieser Leitung.
In der Vergangenheit hat es bei dieser Trasse in Simbach/Inn erhebliche Diskussionen gegeben – auch wenn man sich dort zwischenzeitlich auf eine Trasse geeinigt hat, heißt dies noch lange nicht, dass man sich in Simbach/Inn in dieser Frage einig ist. Derzeit gibt es bezüglich dieser Trasse v. a. in den Gemeinden Tann und Wurmannsquick erhebliche Diskussionen und Widerstände. Während in der offiziellen Diskussion ständig davon gesprochen wird, dass der Ausbau im Zuge der Energiewende notwendig ist, belegt ein Papier der europäischen Stromkonzerne aus dem Jahre 2004, dass schon damals der Ausbau der 220-kV-Leitung von Landshut nach Simbach/Inn beschlossen wurde. Offensichtlich geht es beim Ausbau der Leitung darum, einen europäischen Strombinnenmarkt zu schaffen, der für große Stromkonzerne renditeträchtig lukrativ ist. Generell halten wir auch vor dem Hintergrund der Debatten beim Ausbau der Gleichstromtrassen ein Moratorium beim Leitungsausbau für zwingend erforderlich: Zuerst benötigt die Energiewende ein Konzept, bei dem neben dem Aufbau einer dezentralen Energieversorgung, Energieeinsparung und Energiespeicherung höchste Priorität haben müssen. Beispielsweise arbeitet derzeit der Regionale Planungsverband Landshut an einem solchen Energiekonzept. Ein möglicher bzw. ein bereits vom Bundestag beschlossener Ausbau des Stromnetzes bringt in unserem Landkreis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine verminderte Lebensqualität. Unsere Heimat und Landschaft wird weiter verschandelt – von möglichen weiteren gesundheitlichen Belastungen durch elektromagnetische Strahlungen ganz zu schweigen. Dies sehen auch Experten so (siehe Anhörung im Bundestag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 27.02.13). Dabei wird u. a. Herr Matthes vom Bundesamt für Strahlenbelastung wie folgt zitiert: „Akute biologische Wirkungen niederfrequenter, elektrischer und magnetischer Felder sind wissenschaftlich belegt“. Auch wenn es seiner Ansicht nach Schwächen in den Studien gebe, so reichen die Befunde aus „um eine Besorgnis zu begründen“. (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43065372_kw09_pa_umwelt/index.html)
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Rettenbeck, im Namen der ÖDP-Fraktion