Pressemitteilung
ÖDP: Photovoltaikanlage auf das Dach des Landratsamtes
Beitrag zu Klimaschutz und sauberer Luft – Denkmalschutz lehnt Anlage ab
Rottal-Inn. Auf dem Dach des Gebäudes V des Landratsamtes, welches u. a. auch den Sitzungssaal des Kreistages beherbergt, soll nach dem Willen der ÖDP-Fraktion eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Weil sich das Gebäude jedoch nicht im Eigentum des Landkreises, sondern der Wohnungsbau GmbH befindet, sieht der Antrag der Öko-Demokraten zur nächsten Sitzung des Kreistages vor, dass der Kreistag Landrat Michael Fahmüller auffordern soll, sich in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH für die Errichtung einer Photovoltaikanlage einzusetzen.
Zur Begründung des Antrages schreiben die Kreisräte der ÖDP/Parteifreie Bürger, dass die Förderung erneuerbarer Energien mittlerweile und richtigerweise allgemein anerkannt sei. Sie würden nicht nur eine „unersetzlichen Beitrag“ zum Klimaschutz leisten, sondern sie tragen wesentlich zu einer sauberen Luft bei. Darüber hinaus helfen sie, das tödliche Atomrisiko – bis auf das ungelöste Endlagerproblem – zu beenden. Zugleich sind nach Ansicht der ÖDP-Fraktion Anlagen auf Dächern gegenüber Freiflächen „eindeutig vorzuziehen“.
Allerdings ist das Thema Photovoltaikanlage auf das Gebäude V des Landratsamtes nicht ganz neu und seitens des Landesamtes für Denkmalpflege liegt auch eine negative Stellungnahme vor. Diese wurde auf eine Anfrage bzw. Vorstoß der SPD und deren Fraktionsvorsitzenden Kurt Vallee erstellt. Während die ÖDP die Anregung seitens der SPD eine „gute Idee“ findet und begrüßt, widersprechen die Kreisräte der ÖDP der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege: „Es ist unverständlich, dass der Bayerische Freistaat einerseits Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zulässt, aber das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude V des Landratsamtes ablehnend gegenüber steht. Die Begründung des Landesamtes ist grotesk und alles andere als nachvollziehbar“ so ÖDP-Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck. So heißt es in dem Schreiben des Denkmalamtes, das Gebäude V stehe in direkter Blickbeziehung zu dem Ensembles der Altstadt. Außerdem seien die Photovoltaikmodule nach Ansicht des Denkmalschutzamtes mit der hier kleinteiligen Biberschwanzdeckung nicht vereinbar. Dagegen ist nach Ansicht der ÖDP-Fraktion einzuwenden, dass das gesamte Gebäude V einen modernen Baustil aufweist, welches mit dem Ensemble mit der Altstadt von Pfarrkirchen in Gegensatz stehe. „Ganz zu schweigen von dem Gebäude, welches sich gegenüber dem Gebäude V befindet: Es liegt zudem noch näher an der Altstadt und der Ringallee“ führt die ÖDP-Fraktion an. Außerdem sei neben dem Gebäude V ein Parkdeck errichtet worden, welches schwerlich mit dem Ensemble der Altstadt in Einklang zu bringen sei. Nicht zuletzt weist die ÖDP darauf hin, „dass sich in unmittelbarer Nähe bzw. direkt gegenüber der Ringallee schon seit mehreren Jahrzehnten ein Seniorenheim befindet, welches durch seine moderne Betonbauweise den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes wohl am Stärksten widerspricht“.
Mit dem Antrag der ÖDP-Fraktion soll der Kreistag zusätzlich die beiden Kreisräte und Bürgermeister Wolfgang Beißmann und Klaus Schmid (sie sitzen als Vertreter ihrer jeweiligen Städte im vierköpfigen Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH) bitten, Landrat Michael Fahmüller in seinem Einsatz für eine Photovoltaikanlage zu unterstützen.
Landratsamt Herrn Landrat
Michael Fahmüller 84347 Pfarrkirchen
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen der ÖDP-Fraktion bitte ich Sie folgenden Antrag dem Kreistag zu seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Antrag Der Kreistag des Landkreises Rottal-Inn spricht sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude V des Landratsamtes aus. Der Kreistag fordert Landrat Michael Fahmüller auf, sich in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH für die Errichtung einer Photovoltaikanlage einzusetzen. Soweit Weisungsrechte des Landkreises durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung bestehen, wird Landrat Michael Fahmüller angewiesen, pro Photovoltaikanlage auf dem Gebäude V bei der Wohnungsbaugesellschaft aktiv zu werden. Der Kreistag bittet zudem die weiteren Aufsichtsratsmitglieder und Kreisräte, Herrn Wolfgang Beißmann (Aufsichtsrat für die Stadt Pfarrkirchen) und Herr Klaus Schmid (Aufsichtsrat für die Stadt Simbach) Landrat Michael Fahmüller zu unterstützen.
Begründung
Die Förderung erneuerbarer Energien ist mittlerweile und richtigerweise allgemein anerkannt. Die Zukunft gehört eindeutig den erneuerbaren Energien. Sie leisten nicht nur einen unersetzlichen Beitrag zum Klimaschutz, sondern tragen wesentlich zu einer sauberen Luft bei. Darüber hinaus helfen sie, das tödliche Atomrisiko – bis auf das ungelöste Endlagerproblem – zu beenden.
Bei Photovoltaikanlagen sind eindeutig Anlagen auf Dächern gegenüber Freiflächen vorzuziehen. Auf Freiflächen herrscht durch landwirtschaftliche Nutzung, aber auch durch Siedlungs- und Infrastruktureinrichtungen schon ein sehr großer Nachfragedruck. Deshalb ist es auch unverständlich, dass der Bayerische Freistaat einerseits Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Freiflächen zulässt, aber das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude V des Landratsamtes ablehnend gegenüber steht. Die Begründung des Landesamtes vom 13.5. d. J. ist grotesk und alles andere als nachvollziehbar. So sind nach Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege, die „Photovoltaikmodule mit den hier üblichen kleinteiligen Biberschwanzdeckung nicht vereinbar“. Dagegen ist einzuwenden, dass das gesamte Gebäude V einen modernen Baustil aufweist, welches mit dem Ensemble der Altstadt von Pfarrkirchen im Gegensatz steht. Ganz zu schweigen von dem Gebäude, welches sich gegenüber dem Gebäude V befindet: Es liegt zudem noch näher an der Altstadt und der Ringallee. Außerdem wurde neben dem Gebäude V ein Parkdeck errichtet, welches schwerlich mit dem Ensemble der Altstadt von Pfarrkirchen in Einklang zu bringen ist. Nicht zuletzt sei auch noch der Hinweis gestattet, dass sich in unmittelbarer Nähe bzw. direkt gegenüber der Ringallee schon seit mehreren Jahrzehnten ein Seniorenheim befindet, welches durch seine moderne Betonbauweise den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes wohl am Stärksten widerspricht. Deshalb ist die Antwort des Landesamtes für Denkmalpflege auf eine Anfrage bzw. Vorstoß der SPD und deren Fraktionsvorsitzenden Kurt Vallee, was die ÖDP-Fraktion begrüsst, alles andere als nachvollziehbar!
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Rettenbeck, im Namen der ÖDP-Fraktion