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Pressemitteilung

ÖDP: Verwaltungsrat der Kliniken stärken

Kompetenzen für medizinische Ausrichtung – Klinikpersonal dauerhaft miteinbinden

Rottal-Inn.  Die ÖDP-Fraktion möchte den neugegründeten Verwaltungsrat der Rottal-Inn-Kliniken aufwerten und stellt dazu zur kommenden Kreistagssitzung zwei Anträge: So soll nach dem Willen der Kreisräte von ÖDP und Parteifreie Bürger der Verwaltungsrat  als vorberatendes Gremium für strategische Fragen der medizinischen Ausrichtung der Rottal-Inn-Kliniken zuständig sein. Zugleich sollen an den Sitzungen des Verwaltungsrates künftig auch der Personalratsvorsitzende und ein Vertreter der Ärzte regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen können.
Mit der Umwandlung der Rottal-Inn-Kliniken von der Rechtsform einer gGmbH in ein Kommunalunternehmen verloren fünf Vertreter der Mitarbeiter ihren Platz im Kontrollorgan der Kliniken, weil sie offiziell nicht Mitglieder im neuen Verwaltungsrat sein können. Eine Umfrage in Kommunalunternehmen in Bayern hat jedoch laut ÖDP ergeben, dass bei 13 Kommunalunternehmen insgesamt zwölfmal zumindest der Personalratsvorsitzende regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt – auch ohne offiziell Mitglied im Verwaltungsrat zu sein, darunter auch in den benachbarten Kommunalunternehmen in Altötting/Burghausen sowie in Deggendorf. Diese Tatsache ist jedoch für die ÖDP-Fraktion nur Rückendeckung, der Hauptgrund ist ein anderer: „Gerade – aber nicht nur – im Sanierungsprozess ist es wichtig, das Personal mitzunehmen. Schon aus diesem Grund ist es geboten, Vertretern des Personals im Verwaltungsrat dauerhaft Gehör zu verschaffen. Nur gemeinsam können wir auch dauerhaft erfolgreich sein: Medizinisch, wirtschaftlich und menschlich“ so Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck in der Antragsbegründung. Während der wirtschaftliche Erfolg relativ einfach messbar sei, könne der medizinische und menschliche Erfolg viel schwieriger dargestellt werden. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass vor allem der Personalratsvorsitzende sowie ein Vertreter der Ärzte bzw. der Ärztliche Leiter dauerhaft zu den Sitzungen des Verwaltungsrates hinzugeladen werden.
Nach Auffassung der ÖDP-Fraktion soll auch die Aufgabenkompetenz des Verwaltungsrates aufgewertet werden und als vorberatender Ausschuss über grundlegende Änderungen in der medizinischen Zielsetzung sowie im Leistungsangebot der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser zuständig sein. Dies sei derzeit nicht der Fall und so könne nach Aussagen der ÖDP auch der aktuelle „Aufreger“ ‚Schließung der Intensiv-Abteilung in Pfarrkirchen‘ nicht im Verwaltungsrat entschieden werden. Dagegen müsse  schon der Anspruch an den Verwaltungsrat sein, ein Fachgremium darzustellen. Dieser Herausforderung habe sich der Kreistag der Rottal-Inn-Kliniken nach Ansicht der ÖDP gestellt und neben erfahrenen Mitgliedern des Kreistages auch keine Kosten und Mühen gescheut, um sich den Sachverstand von zwei externen Mitgliedern zu sichern.  Mit einem erfahrenen Chefarzt und einem langjährigen Krankenhausmanager hat man sich sowohl medizinischen, als auch wirtschaftlichen Sachverstand geholt. „Unverständlicherweise hat jedoch ausgerechnet der Verwaltungsrat der Rottal-Inn-Kliniken keinerlei Kompetenzen im Hinblick auf strategische Zukunftsfragen und auf die medizinische Ausrichtung der Gesellschaft“ schreibt Sepp Rettenbeck im Antrag an den Kreistag. Konzepte hierfür könnten nicht in einem 60köpfingen Kreistag erarbeitet werden, weil Fragen in Zusammenhang mit dem Betrieb, der Organisation und der Vergütung von Krankenhäusern sowohl aus wirtschaftlichen, also auch aus medizinischen Gesichtspunkten sehr komplex seien.
Auch bei diesem Antrag verweisen die ÖDP-Kreisräte auf  Kliniken in unserer Nachbarschaft: Obwohl dort die Satzungen noch weitergehend sind und dem Verwaltungsrat in Strukturfragen sogar final-beschließende Kompetenzen einräumen, sollte nach Meinung der ÖDP-Fraktion diese „Letztverantwortung“ schon beim Kreistag verbleiben.

ANTRAG

28.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

im Namen der ÖDP-Fraktion bitte ich Sie folgende Anträge dem Kreistag zu seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag 1
Die Unternehmenssatzung für das „Rottal-Inn Kommunalunternehmen“ wird dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass sowohl der Personalratsvorsitzende also auch der Ärztlichen Leiter bzw. einem von den Ärzten bestimmten Vertreter an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit Rederecht teilnehmen können.

Begründung
Gerade – aber nicht nur – im Sanierungsprozess ist es wichtig, das Personal mitzunehmen.  Schon aus diesem Grund ist es geboten, Vertretern des Personals im Verwaltungsrat dauerhaft Gehör zu verschaffen. Nur gemeinsam können wir auch dauerhaft erfolgreich sein: Medizinisch, wirtschaftlich und menschlich! Der wirtschaftliche Erfolg ist dabei relativ einfach messbar – beim medizinischen und vor allem beim menschlichen Erfolg ist dies hingegen viel schwieriger. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass vor allem zwei Vertreter dauerhaft hinzugeladen werden – und  diesen auch ein Rederecht eingeräumt wird: Der/dem Vorsitzenden des Personalrates und dem Ärztlichen Leiter bzw. einem Vertreter der Ärzteschaft. Ähnlich verfahren andere Kommunalunternehmen, wie eine Umfrage hinsichtlich der Rolle des Personalratsvorsitzenden ergab: Bei 13 angefragten Kommunalunternehmen ist der Personalratsvorsitzende 12mal vertreten – darunter auch bei den benachbarten Kommunalunternehmen in Altötting und Deggendorf.

Antrag 2
Die Unternehmenssatzung für das „Rottal-Inn Kommunalunternehmen wird bei § 7 Zuständigkeit des Verwaltungsrates wie folgt ergänzt: „Der Verwaltungsrat ist als vorberatender Ausschuss über grundlegende Änderungen in der medizinischen Zielsetzung und im Leistungsangebot der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser zuständig“.

Begründung                                                                                                                                                            
Der Anspruch, den der Verwaltungsrat gerecht werden soll und muss, ist es, ein Fachgremium zu sein. Fragen in Zusammenhang mit dem Betrieb, der Organisation und der Vergütung von Krankenhäusern sind sowohl aus wirtschaftlichen, als auch aus medizinischen Gesichtspunkten sehr komplex. Dieser Herausforderung hat sich der Kreistag der Rottal-Inn-Kliniken gestellt: Er hat viele langjährige, erfahrene Mitgliedern des Kreistages in den Verwaltungsrat berufen (darunter auch einen ehemaligen Chefarzt). Und der Kreistag hat keine Kosten und Mühen gescheut, sich auch den Sachverstand von zwei externen Mitgliedern gesichert. Mit einem erfahrenen Chefarzt und einem langjährigen Krankenhausmanager hat man sich sowohl medizinischen, als auch wirtschaftlichen Sachverstand geholt. Unverständlicherweise hat jedoch ausgerechnet der Verwaltungsrat der Rottal-Inn-Kliniken keinerlei Kompetenzen im Hinblick auf strategische Zukunftsfragen und auf die medizinische Ausrichtung der Gesellschaft. Konzepte hierfür in einem 60köpfigen Kreistag zu erarbeiten ist schlichtweg unmöglich. Nebenbei bemerkt, haben Kliniken bzw. Gesellschafter von Kliniken (Kreistag/Stadtrat) in unserer Umgebung den aufsichtführenden Gremien genau diese Kompetenzen eingeräumt. Auch wenn Satzungen in Nachbarunternehmen zum Teil sogar noch weiter gehen und dem Verwaltungsrat sogar in diesen Punkten final-beschließende Kompetenzen einräumen, sollte unserer Auffassung nach diese Letztverantwortung schon beim Kreistag verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen         
Sepp Rettenbeck, im Namen der ÖDP-Fraktion        

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