Pressemitteilung
Rettenbeck: "Landrätin will mich mundtot machen"
Während das Landratsamt bei Kreisrat Sepp Rettenbeck einen möglichen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sieht und ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert hat, sieht Rettenbeck dies als "billigen Einschüchterungsversuch".
Mit Schreiben vom 22.07. fordert der Jurist am Landratsamt, Herr Jonathan Hohmann Kreisrat Sepp Rettenbeck auf, wegen einem möglichen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht Stellung zu nehmen. Der Hintergrund: Frau Landrätin Bruni Mayer wurde per E-Mail vom 15.07. ein Fragenkatalog des Straubinger Tagblattes vorgelegt, in dem auch auf das Gutachten der GfS Bezug genommen wird, welches im Jahr 2007 in einer nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzung behandelt wurde. Auf Nachfrage gab die Redakteurin des Straubinger Tagblattes an, das Gutachten von Sepp Rettenbeck bekommen zu haben. Dies könne nach Ansicht des Juristen am Landratsamtes sowohl einen Verstoß gegen die Landkreisordnung, als auch gegen die Geschäftsordnung für den Kreistag und die Gesellschaftssatzung der Kreiskrankenhäuser darstellen.
Der Aufforderung, Stellung zu nehmen, komme "ich gerne, aber auch verwundert nach" schreibt Sepp Rettenbeck zu Beginn seiner Stellungnahme. Darin bestätigt der ödp-Kreisrat nicht nur die Vorstellung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzung, sondern weist auch darauf hin, dass dieses Gutachten und deren wesentlichen Ergebnisse durch die PNP vom 15.12.07 bereits öffentlich bekannt gemacht wurden. In einem Interview mit dem Straubinger Tagblatt erwähnte er dann auch das Gutachten der GfS, "weil der Kreistag im Juli 2008 genau das beschlossen hat, was das Gutachten als wirtschaftlichen Irrweg verworfen hat". Der Bitte der Redakteurin, ihr das Gutachten zukommen zu lassen, sei er sinngemäß mit den Worten nachgekommen: Es sei zwar ein Gutachten, das in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde, weil es aber durch die PNP ohnehin schon öffentlich bekannt gemacht wurde, könne er es ihr auszugsweise zukommen lassen. Weil das Gutachten bereits zuvor öffentlich bekannt gemacht wurde, kann Sepp Rettenbeck auch keinen Verstoß gegen die Landkreisordnung oder die Geschäftsordnung für den Kreistag sehen und antwortet dem Juristen am Landratsamt: "So heißt es in dem von Ihnen zitierten Art. 14 Abs. 2 Satz 1 der Landkreisordnung, dass Tatsachen nicht der Verschwiegenheit bedürfen, die offenkundig sind". Dies sei hier der Fall gewesen.
Im übrigen zeigt sich Rettenbeck dem Juristen gegenüber sehr verwundert, dass er zusammen mit Frau Landrätin gegen ihn ermittle, weil er etwas weitergegeben habe, was ohnehin öffentlich bekannt gewesen sei: "Viel naheliegender wäre doch dann gegen Frau Landrätin und Aufsichtsratsvorsitzende Bruni Mayer zu ermitteln, die ein personenbezogenes Abstimmungsverhalten in nichtöffentlicher Aufsichtsratssitzung in der Kreistagssitzung vom 04.05.09 öffentlich bekannt gemacht hat" spielt Sepp Rettenbeck auf ein von Landrätin Bruni Mayer bekannt gemachtes Abstimmungsverhalten von Kreisrat Georg Riedl im Aufsichtsrat an.
In der Stellungnahme des ödp-Kreisrates heißt es abschließend: "Ein Skandal ist nicht die Weitergabe von Informationen, die ohnehin schon öffentlich bekannt gemacht wurden, sondern ein Skandal ist es, dass dieses Gutachten nie im Kreistag diskutiert wurde" so Sepp Rettenbeck. Deshalb sehe er "das Ganze auch als einen billigen Einschüchterungsversuch seitens der Landrätin, um einen Krankenhausverkaufsgegner mundtot zu machen".
Seinen Einsatz gegen den Krankenhausverkauf und für das Bürgerbegehren "Krankenhäuser in Bürgerhand! Mit Sachverstand! Kein Verkauf" sieht der ödp-Fraktionsvorsitzende auch als Hintergrund dieser ganzen "durchschaubaren Aktion". Dazu passe auch, dass er vor kurzem von der Landrätin "wüst beschimpft und mit haltlosen Anschuldigungen überschüttet worden ist". Mehr könne er dazu aber nicht sagen, "sonst kommt die nächste Anhörung" so Sepp Rettenbeck.