Pressemitteilung
Urteil des Verwaltungsgerichtes
ÖDP: Rechtswidrige Besetzung des Kreisausschusses korrigieren
Kreistag unverzüglich einberufen – Zeit drängt
Rottal-Inn. ÖDP-Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck bittet in einem Schreiben an Landrat Michael Fahmüller, den Kreistag unverzüglich einzuberufen und die Grundlagen für eine gerechte und rechtskonforme Sitzverteilung in den Ausschüssen zu schaffen.
In den Brief weist Sepp Rettenbeck darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Regensburg Mitte Dezember die Besetzung des Kreisausschusses für rechtswidrig erklärt hat und damit den rechtlichen Bedenken seitens der FW, die auch von den Fraktionen der Grünen und der ÖDP im Kreistag geteilt wurden, stattgegeben haben.
Damit künftig die Zusammensetzung des Kreisausschusses rechtskonform sei, müsse jetzt dringend die Geschäftsordnung des Kreistages geändert werden. Da bereits am 04.02.15 die nächste Kreisausschusssitzung geplant sei und damit die erforderlichen Einladungsfristen eingehalten werden könnten, müsse nach Ansicht des ÖDP-Fraktionsvorsitzenden jetzt unverzüglich eine Kreistagssitzung anberaumt werden und spricht eine entsprechende Bitte an den Landrat aus.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „In diesem Zusammenhang verwundert es mich schon, dass Sie bis jetzt in dieser Angelegenheit nicht den Kontakt mit den Fraktionen gesucht haben – schließlich sind für die rechtswidrige Zusammensetzung des Kreisausschusses in erster Linie Sie Herr Landrat und Ihre CSU-Fraktion hauptverantwortlich: Die im neuen Kreistag zu Gunsten der CSU beschlossene Sitzverteilung, stellt eine rechtswidrige und undemokratische Machtoptimierung dar.
In Ihren Reden haben Sie in der Vergangenheit immer wieder sachorientiertes Arbeiten angemahnt – hier stimme ich Ihnen auch vollumfänglich zu. Allerdings wurde es ausgerechnet von Ihnen versäumt, durch eine gerechte und demokratische Sitzverteilung die Grundlagen für sachorientiertes Arbeiten zu schaffen“ so Sepp Rettenbeck.
Das Schreiben schließt mit einem Antrag im Namen der ÖDP-Fraktion, zur Sitzverteilung in der Geschäftsordnung des Kreistages generell das Verfahren nach St. Lague/Schepers anzuwenden. Dieses würde den Bürgerwillen genauer und gerechter widerspiegeln als das Verfahren nach d’Hondt.
BRIEF:
Landratsamt
Herrn Landrat Michael Fahmüller
Ausschussbesetzung Kreisausschuss – Brief und Antrag
14.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat,
das Verwaltungsgericht Regensburg hat Mitte Dezember die Besetzung des Kreisausschusses für rechtswidrig erklärt und damit den rechtlichen Bedenken seitens der FW, die auch von den Fraktionen der Grünen und der ÖDP im Kreistag geteilt wurden, stattgegeben.
Damit künftig die Zusammensetzung des Kreisausschusses rechtskonform ist, muss jetzt dringend die Geschäftsordnung des Kreistages geändert werden. Da bereits am 04.02.15 die nächste Kreisausschusssitzung geplant ist und damit die erforderlichen Einladungsfristen eingehalten werden können, muss jetzt unverzüglich eine Kreistagssitzung anberaumt werden. Darum möchte ich Sie hiermit sehr bitten.
In diesem Zusammenhang verwundert es mich schon, dass Sie bis jetzt in dieser Angelegenheit nicht den Kontakt mit den Fraktionen gesucht haben – schließlich sind für die rechtswidrige Zusammensetzung des Kreisausschusses in erster Linie Sie Herr Landrat und Ihre CSU-Fraktion hauptverantwortlich: Die im neuen Kreistag zu Gunsten der CSU beschlossene Sitzverteilung, stellt eine rechtswidrige und undemokratische Machtoptimierung dar.
Sehr geehrter Herr Landrat, Sie haben in Ihren Reden in der Vergangenheit immer wieder sachorientiertes Arbeiten angemahnt – hier stimme ich Ihnen auch vollumfänglich zu. Allerdings wurde es ausgerechnet von Ihnen versäumt, durch eine gerechte und demokratische Sitzverteilung die Grundlagen für sachorientiertes Arbeiten zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Landrat, im Namen der ÖDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb folgenden Antrag dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Antrag
Der Kreistag beschließt, zur Sitzverteilung in der Geschäftsordnung des Kreistages generell das Verfahren nach St. Lague/Schepers anzuwenden.
Begründung
Das Verfahren nach St. Lague/Schepers spiegelt den Bürgerwillen genauer und gerechter wider als das Verfahren nach d’Hondt. Im Übrigen verweise ich auf obiges Schreiben!
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Rettenbeck, ÖDP-Fraktionsvorsitzender